Ausübung einer Option

Die Ausübung einer Option bezieht sich auf den Akt des Kaufs (bei Call-Optionen) oder Verkaufs (bei Put-Optionen) des zugrunde liegenden Vermögenswerts gemäß den Bedingungen des Optionsvertrags. Wenn ein Optionsinhaber seine Option ausübt, erwirbt er das Recht, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen, je nach Art der Option.

Die Ausübung einer Option ist eine freiwillige Entscheidung des Optionsinhabers und kann zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Laufzeit der Option erfolgen. Es gibt zwei Hauptarten der Ausübung:

  1. Europäische Option: Bei einer europäischen Option kann die Ausübung nur zum Verfallzeitpunkt erfolgen. Der Optionsinhaber kann die Option nicht vorzeitig ausüben.
  2. Amerikanische Option: Bei einer amerikanischen Option kann die Ausübung zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit der Option erfolgen, einschließlich vor dem Verfallzeitpunkt.

Die Entscheidung zur Ausübung einer Option hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Kurs des zugrunde liegenden Vermögenswerts, die Marktlage, die Restlaufzeit der Option, die Optionsprämie und die individuellen Anlageziele des Optionsinhabers.

Wenn eine Option ausgeübt wird, muss der Optionsverkäufer (auch bekannt als Stillhalter) die Verpflichtungen des Optionsvertrags erfüllen und den zugrunde liegenden Vermögenswert gemäß den festgelegten Bedingungen liefern oder abnehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Optionen ausgeübt werden. Viele Optionsinhaber entscheiden sich dafür, ihre Optionen vor dem Verfallzeitpunkt zu verkaufen, um von Kursbewegungen des Optionswerts zu profitieren, anstatt den zugrunde liegenden Vermögenswert tatsächlich zu erwerben oder zu verkaufen.